ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
MEXTROTTER

Mitla 14
Col. Las Palmas
62270 Cuernavaca, Morelos
MEXICO


Liebe Reisende!

Die folgenden Reisebedingungen dienen zu Ihrer Information; bitte schenken Sie ihnen besondere  
Aufmerksamkeit, da Sie mit der Buchung die ausschließliche Geltung dieser Bedingungen anerkennen.
Entgegenstehende Bedingungen werden - außer im Fall ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung -
nicht anerkannt.

Im Falle  einer Buchung bei einem Kooperationsunternehmen von MEXTROTTER sind die jeweiligen  
Bedingungen des entsprechenden Unternehmens zu beachten.


1 BUCHUNG

Mit Ihrer Buchung bieten Sie dem Reiseanbieter MEXTROTTER den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an. Das Vertragsverhältnis wird für den Reiseanbieter MEXTROTTER verbindlich, wenn
dieser die Buchung und den Preis in Form einer Buchungsbestätigung schriftlich per E-Mail bestätigt.

1.1 Buchungsbestätigung / Reisesicherungsschein

Nach Buchung erhalten Sie eine Bestätigung. Außerdem wird mit ihr gemeinsam eine
Leistungsbeschreibung übermittelt  (Angebot), die die gebuchte Reise beschreibt, ihren Preis angibt
und die Art der Reise (Individualtour mit/ohne Reiseleiter bzw. Abenteuertour mit Expeditionscharakter)
bestätigt. Als nicht-europäischer Veranstalter stellt Mextrotter keinen Reisesicherungsschein
(Insolvenzversicherung) aus. Unsere Hausbank (Referenz siehe Angebot) gibt aber gerne über unsere
ausgesprochen gute Bonität Auskunft. Außerdem verweisen wir auf unsere namhaften
Kooperationspartner als Referenz.


2 BEZAHLUNG

Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsunterlagen ist vom Reisenden der ausgewiesene
Anzahlungsbetrag auf unser Konto zu leisten. Eventuelle Reise- bzw. Stornoversicherungen sind  
zusätzlich sofort zur Gänze zu bezahlen. Der Restbetrag ist nach Erhalt der Restzahlungsaufforderung
zu bezahlen (spätestens 14 Tage vor Reiseantritt). Ein Nicht-Einlangen des ausstehenden Betrages  
bis zur Abreise gilt als unangekündigte Reisestornierung durch den Kunden.


3 PREISE UND LEISTUNGEN

3.1 Durchführung

Die Abwicklung unserer Reisen erfolgt grundsätzlich gemäß der Ausschreibung in unserem Programm.
Änderungen von Reiserouten, Programmablauf oder Unterkünften sind vorbehalten (Details siehe
unten unter "Besonderheiten von Abenteuerreisen". Die Entfernung von der Reisegesellschaft erfolgt
auf eigene Gefahr. Unpünktliches Erscheinen zu den festgesetzten Abfahrtszeiten, in dessen Folge ein   
Teilnehmer zurückbleibt, schließt Ersatzansprüche jeder Art aus.

3.2 Preise

Alle Preise sind in Euro angegeben und nach dem Stand des zugrundeliegenden Angebotes bzw.
Prospektes erstellt. Der Preis und die Leistungen des Reisanbieters MEXTROTTER für Ihr individuell
gebuchtes Reisepaket sind im Angebot ersichtlich (aufgeteilt in Landarrangement und durch uns
vermittleten Flug) und nach erfolgter Anzahlung bindend. Sollten sich vor der Reise ohne unser
Verschulden Veränderungen der Selbstkosten ergeben (Devisenkurse oder Preiserhöhungen von Flug-
und Schiffspassagen o.ä.) so bleibt uns eine Preisangleichung vorbehalten. Diese beträgt jedoch
maximal 10% des Reisepreises. Dies gilt bis maximal 20 Tage vor Abreisetermin. Die angegebenen
Preise verstehen sich pro Person.

3.3 Leistungen

In den Reisepreisen sind die in der Reiseausschreibung angeführten Leistungen enthalten. Die
Verpflegung der Reiseteilnehmer erfolgt entsprechend dieser Leistungsbeschreibung entweder auf  
Basis Nächtigung/Frühstück, Halbpension oder Vollpension. Bei Halbpension sind Nächtigung,
Frühstück und in der Regel das Abendessen enthalten. Sind weitere Mahlzeiten im Reisepreis  
eingeschlossen, so wird dies extra angeführt. Sonderwünsche der Leistungserstellung werden wir
soweit wie möglich berücksichtigen, wir können diese aber nicht garantieren. Trinkgelder sind in
unseren Leistungen nicht inkludiert.

3.4 Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen aufgrund von Streiks, witterungsmäßiger, politischer oder sonstiger Umstände höherer
Gewalt bleiben jedenfalls vorbehalten.


4 RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN (STORNO)

Der Reisende kann das Vertragsverhältnis mit dem Reiseanbieter MEXTROTTER vor Reiseantritt  
kündigen. Die Kündigung muss schriftlich (Email oder Fax) erfolgen und muss keine Gründe nennen.
Dabei fallen die jeweiligen untenstehenden Stornokosten an. Geleistete Anzahlungen werden unter  
Abzug der verbleibenden Stornokosten rückerstattet bzw. im Falle eines negativen Saldos ist eine  
Restzahlung erforderlich.

4.1 Stornotarife

4.1.1 Komponente Linienflug

Linienflüge werden bei Buchung sofort bezahlt. Eine Stornierung ist an die Bedingungen der Fluglinie
gebunden.

4.1.2 Komponente Landarrangement

An Stornokosten fallen an:
bis 4 Wochen vor Reiseantritt: 10%
30-15 Tage vor Reiseantritt: 20%
14-3 Tage vor Reiseantritt: 85%
ab 3 Tage (72 Stunden) vor Reiseantritt: 100%

4.2 Stornoversicherung

Im Falle einer Stornoversicherung gelten deren Bedingungen für die Übernahme der Stornokosten.


5 RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN REISEANBIETER MEXTROTTER

Der Reiseanbieter MEXTORTTER kann vom Reisevertrag zurücktreten, (1) wenn ein von außen
kommendes, unvorhersagbares Ereignis eintritt oder (2) wenn die Zahlungsbedingungen vom Kunden
nicht eingehalten werden (in diesem Fall Behandlung wie bei  Reiseantritt des Kunden ohne
Stornoschutz).


6 WECHSEL IN DER PERSON DES REISETEILNEHMERS

Grundsätzlich ist der Wechsel in der Person für das Landarrangement uneingeschränkt möglich und
kostenlos. Eine Namensänderung für bestätigte Linienflüge ist - je nach den Konditionen der jeweiligen
Fluglinie - zumeist kostenpflichtig bzw. nur eingeschränkt möglich.


7 HAFTUNG

Wir haften für die ordnungsgemäße Durchführung der in unserem Programm ausgeschriebenen
Reisen bis max. zur  vollen Höhe des Reisepreises. Bei  Hotels, Restaurants, Transportunternehmen
und anderen Leistungsträgern sind wir nur Vermittler. Hierfür übernehmen wir keine Haftung bei
Unfällen, Verlusten oder Beschädigungen gleich welcher Art. Die Haftpflicht dieser Unternehmen wird  
davon jedoch nicht berührt. Für eventuelle Störungen, die durch die Lebensart der örtlichen Bevölkerung
entstehen (Tanzmusik in den frühen Morgenstunden etc.) wird nicht gehaftet. Störungen, die auf Grund  
"leichtsinnigen" oder fahrlässigen Verhaltens des Reisenden eintreten (z.B. Trunkenheit, Überfälle, etc.)
sind von der Haftung des Reiseanbieters MEXTROTTER generell ausgeschlossen.

Wir haben uns bemüht, Ihnen bei allen Reisen eine sorgfältige Auswahl der Transportmittel,
Unterbringungen und angebotenen Nebenleistungen zu bieten. Sollte dennoch einmal die Leistung der
Ausschreibung nicht entsprechen, ersuchen wir Sie, diesen Umstand sofort dem Reiseleiter, Fahrer
oder unserem örtlichen Vertreter zu melden, damit diese umgehend Abhilfe schaffen können.
Unterlässt der Reisende es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm Ansprüche nicht zu.

Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde muss sich, um seine
Forderungen gegenüber dem Reiseanbieter MEXTROTTER geltend machen zu können, über die
Nichterbringung einer Leistung eine Bestätigung aushändigen lassen, damit er eine Reklamation  
vorbringen kann. Diese ist unverzüglich, längstens jedoch binnen zwei Wochen nach Reiseende, dem  
Reiseanbieter MEXTROTTER mitzuteilen. Ansprüche sind schriftlich mittels Beweisunterlagen zu
stellen. Reiseleiter etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.


8 AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN, VERJÄHRUNG, ABTRETUNG

8.1

Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche des Kunden sind dem Reiseanbieter MEXTROTTER
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich (per Email oder
Fax) mitzuteilen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er
ohne eigenes Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

8.2

Die Verjährungsfrist dieser Ansprüche beginnt mit dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag enden soll.
Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseanbieter MEXTROTTER Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis ein
Verhandlungspartner die Fortsetzung der Verhandlung verweigert oder untunlich verschleppt. Die   
Verjährung tritt  frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter
Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reiseanbieter
MEXTROTTER ist ausgeschlossen.


9 AUSKUNFTSERTEILUNG AN DRITTE

Auskünft über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte
Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung
ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten  
gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die  
genaue Urlaubsanschrift (welche Sie beim Reiseanbieter MEXTROTTER erfahren können) vor
Reiseantritt bekanntzugeben.


10 BESONDERHEITEN VON ABENTEUERREISEN

10.1

Verspätungen von Transportmitteln der jeweiligen Zielgebiete wie Zug, Bus, Bahn oder Flugzeug
können vorkommen. Lokale Veranstaltungen wie Märkte oder Feste werden in Ländern der Dritten Welt
oftmals kurzfristig und ohne Angabe von Gründen abgesagt. Es ist ausdrücklich zu berücksichtigen,
dass Unterkünfte in den von uns angebotenen Zielgebieten nicht mit europäischem Standard
gemessen werden können. Mangelhafte sanitäre Anlagen oder hygienische Mängel können
vorkommen.

10.2

Reisetipps: Alle Anregungen in unseren Unterlagen sind rechtlich unverbindlich.

10.3

Information über körperliche Anforderungen und Klima: Alle Angaben über körperliche Anforderungen
und Klima wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie dienen als Kundenservice. Da
körperliche Anforderungen eine extrem subjektive Komponente beinhalten und Klimaschwankungen
jederzeit möglich sind, wird für die in diesem Zusammenhang erstellten Angaben keinerlei Gewähr
übernommen.

10.4

Impfungen: Gesetzlich vorgeschriebene Impfungen werden in diesem Preisteil publiziert. Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass darüber hinausgehende Impfempfehlungen unbedingt vor Abreise bei
entsprechender medizinischer Fachberatung eingeholt werden sollten.


11 UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des  
gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

12 RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND

MEXTROTTER ist ein mexikanisches Unternehmen mit Firmensitz in Mexiko Stadt. Aus diesem Grund
werden für sämtliche Ansprüche mexikanisches Recht und Gerichtsstand in Mexico Stadt vereinbart.
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